Das Tränensystem ist bei Geburt vollständig entwickelt.
Die Tränen werden normalerweise durch das Tränenpünktchen auf der Lidkante aufgenommen und fließen dann durch die Tränenwege in die Nase ab. Ein mangelhafter Abfluss von Tränen durch verlegte Tränenwege ist jedoch häufig.
Betroffen sind 6% aller Neugeborenen. Das untere Ende des Tränenabflusswegs (Ductus nasolacrimalis) ist bei ihnen durch eine Membran verlegt (Hasner-Klappe). Dadurch kommt es zum Sekretstau, der dann zu einer Besiedlung mit Bakterien wie Staphylokokken, Streptokokken, Pneumokokken, Gonokokken und Escherichia coli führen kann.
Betroffene Kinder leiden typischerweise ab der 2.-3. Lebenswochean Tränenträufeln (die Tränen laufen über die Wange = Epiphora) mit Bindehautentzündung (Konjunktivitis). Bei Druck auf den Tränensack entleert sich schleimiges oder eitriges Sekret aus dem Tränenpünktchen.
Zunächst sollte versucht werden, durch hydrostatische Massage die Verengung zu überwinden. Dazu müssen die Eltern mehrmals täglich mit dem eingefetteten Zeigefinger vom inneren Augenwinkel beginnend an der Nase entlang abwärts massieren. Wenn keine wesentliche Entzündung vorliegt, ist auch keine Antibiotikabehandlung angezeigt. Häufig verschwinden die Symptome bis zum 6. Lebensmonat von selbst durch spontanes Sich-Öffnen der Hasner-Klappe.
Eine Überdruckspülung und Sondierung der ableitenden Tränenwege ist sinnvoll, wenn bis zum Alter von 6 Monaten keine Besserung erfolgt oder eine stärkere Entzündung (Dakryozystitis) aufgetreten ist.
Eine Nachbehandlung, gegebenenfalls auch Vorbehandlung, mit Antibiotika und schleimhautabschwellenden Tropfen ist nur für wenige Tage erforderlich. Selten müssen operative Maßnahmen durchgeführt werden. In unserer Praxis spülen wir Kinder bis zum 12 Monat mit örtlicher Betäubung. Ältere Kinder behandeln wir zusammen mit unseren erfahrenen Anästhesisten, die den Kindern 15 Minuten vor der Spülung einen Beruhigungstrunk (Analgosedierung) verabreichen und während des Eingriffs Herz und Kreislauf überwachen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik „Praxis“ unter Punkt „Leistungen“